Für viele Gewerbe ist ein entsprechend befugter Geschäftsführer oder ein gewerberechtlicher Geschäftsführer erforderlich. Sie müßten also eine Konzession suchen oder einen gewerberechtlichen Geschäftsführer suchen.
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Um das Gewerbe eines Sanitärinstallateurs ausüben zu können, ist eine Konzession erforderlich. Der gewerberechtliche Geschäftsführer bringt die Voraussetzungen für die Gewerbeausübung mit - und an ihn (an den gewerberechtlichen Geschäftsführer) ist auch die Konzession gebunden.
Der gewerberechtliche Geschäftsführer muss eine Mindestanzahl von Stunden wöchentlich beschäftigt sein, um als solcher gelten zu können.